5 Fragen/Antworten zum Thema Elternzeit– Lenny et Alba

5 Fragen/Antworten zum Thema Elternzeit

5 Fragen/Antworten zum Thema Elternzeit

Erwarten Sie ein neues Mitglied in Ihrer Familie? Es gibt keine besseren Nachrichten! Damit Sie sich voll und ganz Ihrem Neugeborenen widmen können, vergessen Sie nicht, vorab die Elternzeit zu beantragen. Sie können dann Ihre Erwerbstätigkeit legal beenden.

Als Arbeitnehmer haben Sie mit der Elternzeit die Möglichkeit, Ihre berufliche Tätigkeit für einen bestimmten Zeitraum zu unterbrechen, um sich um Ihr gerade geborenes oder adoptiertes Baby zu kümmern. Im Rahmen dieser Freistellung können Sie auch Ihre Arbeitszeit verkürzen und nur noch in Teilzeit ins Büro gehen.

Wenn Sie mehr Zeit zu Hause verbringen möchten, wenn ein neues Mitglied in Ihren Haushalt kommt, müssen Sie einen Urlaubsantrag in Ihrem Unternehmen stellen. In diesem Artikel laden wir Sie ein, fünf Fragen zu beantworten, die viele Eltern häufig zu diesem Gerät stellen. Wer kann diesen Urlaub beantragen? Wie lange ist es ? Ist es bezahlt? Ein kurzer Überblick.

Frage Nr. 1: Für wen gilt Elternurlaub?

Wie der Name schon sagt, bietet die Elternzeit dem Vater oder der Mutter die Möglichkeit, ihr Berufsleben zu unterbrechen, wenn ein Kind zur Welt kommt, sei es die Geburt oder die Adoption. Wenn Sie diesen Urlaub in Anspruch nehmen möchten, müssen Sie bestimmte Bedingungen erfüllen. Insbesondere müssen Sie am Tag der Geburt des Kindes bzw. im Falle einer Adoption am Tag der Ankunft des Kindes bei Ihnen mindestens ein Jahr im Unternehmen tätig sein.

Wenn Sie diese Bedingung erfüllen, muss Ihr Arbeitgeber der Gewährung von Urlaub zustimmen. Und das unabhängig von der Größe des Unternehmens, in dem Sie arbeiten. Je nach Wunsch können Sie eine Teilzeitbeschäftigung oder einen Vollurlaub beantragen. Ihr Arbeitgeber muss Ihrer Wahl nachkommen. Es muss in der Tat die von Ihnen ausgewählten Bedingungen einhalten. Dennoch müssen Sie mindestens 16 Stunden pro Woche arbeiten.

In jedem Fall müssen Sie am Ende Ihrer Elternzeit an Ihren alten Arbeitsplatz zurückkehren oder eine andere identische Position mit annähernd gleicher Vergütung einnehmen. Kurz gesagt: Unabhängig davon, ob Sie der zukünftige Vater oder die zukünftige Mutter sind, haben Sie das volle Recht, Elternzeit in Anspruch zu nehmen.

So können Sie sich sowohl auf die Geburt des Neugeborenen vorbereiten als auch um es kümmern, wenn es ankommt. Sie haben dann mehr Zeit zum Einkaufen, zum Kauf von Kleidung für Ihren Kleinen und zum Vervollständigen Ihres Babys Geburtsliste, wählen Sie die Möbel für das Kinderzimmer aus, tragen Sie zu seiner Entwicklung bei, bringen Sie ihm verschiedene Konzepte bei ...

Gleichzeitig mit Ihrer Rückkehr in den Beruf können Sie Anspruch auf eine berufliche Fortbildung haben, insbesondere wenn bestimmte Praktiken und Arbeitsweisen in Ihrem Unternehmen während Ihrer Elternzeit bestimmten Veränderungen unterworfen waren. Wenn Sie in Ihre ursprüngliche Position zurückkehren, muss Ihr Arbeitgeber ein professionelles Vorstellungsgespräch mit Ihnen vereinbaren. Sie haben das Recht, die Durchführung dieses Gesprächs vor Ende Ihrer Elternzeit zu verlangen.

Frage Nr. 2: Wie lauten die Bedingungen für Teilzeiturlaub und Gesamturlaub?

Wie bereits erwähnt, haben Sie beim Antrag auf Elternzeit zwei Möglichkeiten: Teilzeitarbeit, die darin besteht, die Dauer Ihrer beruflichen Tätigkeit auf mindestens 16 Stunden pro Woche zu verkürzen, und Vollurlaub, während dessen Ihr Arbeitsvertrag gültig ist ist suspendiert.

Als Mitarbeiter liegt es an Ihnen, das für Ihre Anforderungen am besten geeignete System auszuwählen. Ein Widerspruchsrecht des Arbeitgebers besteht nicht. Wenn Sie Ihren Urlaub wiederholen müssen, können Sie Ihre Urlaubsformel ändern, Teilzeit- oder Gesamturlaub. Wenn Sie sich für eine Teilzeitbeschäftigung entscheiden, können Sie Ihre Arbeitszeit frei wählen. Andererseits müssen Sie Ihre Arbeitszeit nach Rücksprache mit Ihrem Arbeitgeber verteilen.

Bitte beachten Sie auch, dass Sie während der Zeit der Teilzeitbeschäftigung oder bei Verlängerung oder Verlängerung Ihres Urlaubs nicht berechtigt sind, Ihre Arbeitszeiten zu ändern. Sie müssen sich in der Tat an die ursprünglich festgelegten Stunden halten. Beispielsweise ist es Ihnen nicht möglich, von einer Teilzeitbeschäftigung auf eine Dreiviertelzeitbeschäftigung zu wechseln. Dies kann Ihnen jedoch weiterhin gewährt werden, wenn der Arbeitgeber dies genehmigt oder eine geltende Vereinbarung innerhalb des Unternehmens dies zulässt.

Frage Nr. 3: Wann und wie sollte man Elternzeit beantragen?

Wenn Sie Elternzeit beantragen möchten, müssen Sie lediglich einen Antrag bei Ihrem Arbeitgeber stellen. Anschließend senden Sie ihm Ihre Anfrage per Brief, den Sie ihm gegen Entlassung übergeben, oder per Einschreiben mit Rückschein. Die Schritte sind fast so einfach wie die Bestellung eine Wand-Nachtlichtkomposition auf unserer Seite!

In Ihrem Anschreiben müssen Sie deutlich machen, dass Sie eine Vollkarenz oder Teilzeitkarenz anstreben. Darüber hinaus müssen Sie angeben, wie viele Stunden Sie pro Woche arbeiten möchten. Gleichzeitig geben Sie die Dauer des Urlaubs sowie den Beginn des Urlaubs an.

Außerdem müssen Sie eine bestimmte Frist für die Übermittlung Ihres Antrags auf Elternzeit einhalten. Zwei Optionen sind möglich. Einerseits können Sie dies einen Monat vor Ende Ihres Adoptions- oder Mutterschaftsurlaubs tun. Andernfalls müssen Sie dies zwei Monate vor Beginn des Urlaubs tun, sofern dieser nicht unmittelbar nach Ihrem Adoptions- oder Mutterschaftsurlaub beginnt.

Wenn Sie erwägen, Ihren Urlaub zu verlängern, sollten Sie Folgendes wissen. Zunächst müssen Sie bei jeder Verlängerung Ihren Arbeitgeber einen Monat vor Ablauf des aktuellen Urlaubs benachrichtigen. Sie müssen erneut einen eingeschriebenen Brief mit der Bitte um Empfangsbestätigung senden. Wenn Sie sich durch die Verlängerung Ihres Urlaubs dafür entscheiden, Ihren gesamten Elternurlaub zu ändern und sich für Teilzeitarbeit zu entscheiden oder umgekehrt, müssen Sie auch Ihren Arbeitgeber über diese Änderung informieren.

Frage Nr. 4: Hat der Arbeitnehmer Anspruch auf eine Vergütung während der Elternzeit?

Laut Gesetz wird dem Arbeitnehmer während der Elternzeit kein Entgelt gezahlt. Allerdings wenden einige Unternehmen manchmal vorteilhaftere konventionelle Maßnahmen an. Ideal wäre es, sich bei Ihrem Arbeitgeber zu informieren. Verfügt das Unternehmen, bei dem Sie arbeiten, über ein Zeitsparkonto oder ein Weiterbildungssystem, können Sie Ihre Rechte an diesem Konto geltend machen.

Wenn Sie während dieser Zeit der beruflichen Inaktivität kein Gehalt beziehen, können Sie dennoch finanzielle Unterstützung von der CAF erhalten, insbesondere die geteilte Kindererziehungsleistung oder PreParE. Diese von der CAF gewährte finanzielle Unterstützung richtet sich an Eltern, die ihre Berufstätigkeit unterbrechen oder reduzieren, um sich um ihr(e) Kind(er) unter 3 Jahren zu kümmern.

Wenn Sie also volle Elternzeit oder Teilzeiturlaub beantragen, können Sie von PreParE profitieren. Beachten Sie jedoch, dass die Auszahlungsdauer dieser Beihilfe mehr oder weniger lang ist und von der Situation Ihres Haushalts und der Anzahl der von Ihnen betreuten Kinder abhängt. Sie sollten außerdem wissen, dass der Zahlungszeitpunkt für PreParE nicht unbedingt mit dem Ihrer Elternzeit zusammenfällt.

Frage Nr. 5: Wie lange dauert die Elternzeit?

Nehmen Sie sich vor der Beantragung der Elternzeit zunächst die Zeit, die Dauer festzulegen. Nach dem Arbeitsgesetz darf die anfängliche Dauer des Elternurlaubs ein Jahr nicht überschreiten. Darüber hinaus können Sie zwei Verlängerungen beantragen. Außerdem müssen Sie den Urlaub und die Verlängerung kontinuierlich nehmen. Jedes Mal, wenn Sie eine Verlängerung beantragen, kann diese kürzer oder länger sein als beim vorherigen Mal.

Die Elternzeit endet hingegen spätestens mit Vollendung des dritten Lebensjahres des Kindes. Wenn Sie ein Kind adoptiert haben, darf Ihr Urlaub nicht mehr als drei Jahre betragen, sofern das Kind bei Ihrer Ankunft noch nicht drei Jahre alt ist. Diese Dauer ist auf maximal ein Jahr begrenzt, wenn das Kleinkind bei Eintritt in die Wohnung älter als 3 Jahre ist.

Bestimmte Situationen sind Ausnahmen. Dies ist beispielsweise der Fall, wenn Sie Zwillinge zur Welt bringen. Sie haben dann das Recht, Ihren Urlaub zu verlängern, bis Ihr Baby in den Kindergarten kommt. So können Sie sich mehr Zeit für Ihr Baby und die Kinder nehmen Einrichtung ihres Zimmers.

Bei Mehrlingsgeburten, bei denen Sie mindestens drei Kinder zur Welt bringen, oder bei der Adoption von mindestens drei Kindern können Sie von einer Verlängerung bis zum sechsten Geburtstag Ihres Kindes profitieren. Diese Maßnahme gilt für Kinder, die am oder nach dem 1. adoptiert oder geboren wurdenIst Oktober 2014. Und wenn Ihr kleiner Liebling krank wird, eine schwere Behinderung erleidet oder Opfer eines Unfalls wird, können Sie ein zusätzliches Urlaubsjahr anstreben.

Weitere Elemente zur Dauer des Elternurlaubs sollten bekannt sein. Sie können den Urlaub zwar verlängern, aber nicht verkürzen, es sei denn, Sie holen die Zustimmung Ihres Arbeitgebers ein. Dennoch können Sie laut Arbeitsgesetz den Betrag kürzen, wenn das Kind stirbt. In diesem Fall haben Sie mehrere Möglichkeiten:

  • Setzen Sie Ihre bisherige berufliche Tätigkeit wieder fort;
  • Übergang von der Elternzeit zur Teilzeitbeschäftigung;
  • Stellen Sie die Beschäftigungsdauer nach einer mit Ihrem Arbeitgeber geschlossenen Vereinbarung auf Teilzeit um.